Gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) sind bei einer Betreuung zu Hause die damit verbundenen Aufwendungen wie bei einer Heimbetreuung ab Bezug von Pflegegeld der Pflegestufe 1 zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das Pflegepersonal und eventuelle Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation, geltend gemacht werden. Diese sind um die erhaltenen steuerfreien Zuschüsse (z.B. Pflegegeld, Zuschuss zu den Betreuungskosten) zu kürzen.
Weiterführende Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen
unter Bundesministerium Finanzen.
(Link).
Dieser Link führt Sie auf die Seite des Sozialministeriums. Hier finden Sie alle Informationen dazu.
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Kerstin Lintschinger-Hauser
Gründerin & Inhaberin
Diplom Sozialbetreuerin Altenarbeit
Fachsozialbetreuerin Altenarbeit
Pflegeassistentin
Erwachsenentrainerin
Reitpädagogin EAA by HelpingHorse
Tier- und pferdegestützte Trainerin
bei Demenz
Inh. Private Seniorenbetreuung
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Aktualisierung 2024