Förderungen


Steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten

Die Kosten für Personenbetreuung können steuerlich abgesetzt werden.

Gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) sind bei einer Betreuung zu Hause die damit verbundenen Aufwendungen wie bei einer Heimbetreuung ab Bezug von Pflegegeld der Pflegestufe 1 zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das Pflegepersonal und eventuelle Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation, geltend gemacht werden. Diese sind um die erhaltenen steuerfreien Zuschüsse (z.B. Pflegegeld, Zuschuss zu den Betreuungskosten) zu kürzen.

 

Weiterführende Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter Bundesministerium Finanzen. (Link).

Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger

Voraussetzungen – Höhe der Unterstützung – Antragstellung

 

Die Zuwendung soll ein Zuschuss zu jenen Kosten sein, die im Falle der Verhinderung der Hauptpflegeperson anfallen,  um eine professionelle oder private Ersatzpflege organisieren zu können.

 

Dieser Link führt Sie auf die Seite des Sozialministeriums. Hier finden Sie alle Informationen dazu.

 

 

 

Achtung: keine Gewähr auf Richtigkeit und Aktualität.